Menschen, die Wert auf Sicherheit im Leben legen, investieren zumeist in Immobilien. Aber auch die neuste Immobilie muss laufend in Stand gehalten werden und so kommt es früher oder später dazu, dass Modernisierungsmaßnahmen notwendig werden, bei denen ein Modernisierungskredit sinnvoll sein kann.
Auf dieser Seite erhalten Sie weiterführende Informationen zum Thema „Modernisierungsmaßnahmen Finanzieren“, sowie einen kostenlosen Vergleichsrechner, mit dem Sie die aktuellen Zinsen für Modernisierungskredite berechnen und vergleichen können.
Vergleichsrechner für Modernisierungskredite
gebunden
Jahreszins
Rate
bis 18,30 %
bis 19,90 %
monatlich
bis 8,17 %
bis 8,49 %
monatlich
monatlich
bis 9,47 %
bis 9,89 %
monatlich
bis 9,56 %
bis 9,99 %
monatlich
bis 14,89 %
bis 15,95 %
monatlich
bis 4,61 %
bis 5,46 %
monatlich
bis 7,71 %
bis 7,99 %
monatlich
bis 9,10 %
bis 9,49 %
monatlich
bis 16,90 %
bis 19,90 %
monatlich
bis 7,99 %
bis 8,29 %
monatlich
bis 10,00 %
bis 10,49 %
monatlich
bis 13,56 %
bis 14,44 %
monatlich
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bis 9,55 %
bis 9,98 %
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bis 14,95 %
bis 17,95 %
monatlich
monatlich
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Modernisierungskredit – Kredite für Modernisierungsmaßnahmen im Detail
Im Großen und Ganzen unterscheidet sich der Modernisierungskredit nicht von anderen Konsumentenkrediten. Der Kreditnehmer erhält eine bestimmte Kreditsumme von der Bank, die in monatlichen Raten zurückgezahlt werden muss. Allerdings ist der Modernisierungskredit zweckgebunden und wird auch nur zweckgebunden ausgezahlt. Das ausbezahlte Geld darf also nur für Modernisierungsmaßnahmen verwendet werden. Die Maßnahmen werden vor Kreditabschluss besprochen, aber nicht festgeschrieben. Der positive Nebeneffekt der Zweckbindung liegt in den günstigeren Zinsen, die deutlich unter dem Zinsniveau gegenüber einem herkömmlichen Ratenkredit liegen. Der Modernisierungskredit wird nur an Immobilieneigentümer vergeben, denn Mieter nehmen in aller Regel keine baulichen Veränderungen an einer Immobilie vor.
Wird eine höhere Kreditsumme im Rahmen des Modernisierungskredits vereinbart, dann ist sehr oft auch ein Eigenkapitalanteil erforderlich, der maximal bei 20-30 % der Kreditsumme liegt. Liegen also zum Beispiel die Modernisierungskosten bei rund 25.000 Euro, dann kann die Bank einen Eigenkapitalanteil von 5.000 – 7.000 Euro verlangen. In den meisten Fällen ist eine Absicherung des Modernisierungskredits nicht nötig. Bei hohen Summen ist es dennoch möglich, dass die Bank die Eintragung einer Grundschuld verlangt. Eine Grundschuld kann aber durchaus eine sinnvolle Lösung sein, denn dadurch fällt sehr oft das Zinsniveau. Daher wird das freiwillige Eintragen einer Grundschuld durchaus dem Immobilienbesitzer empfohlen.
Tipps für die Beantragung eines Modernisierungsdarlehens
Bevor man sich zur Beantragung eines Modernisierungskredits entschließt, sollten die Kosten möglichst exakt kalkuliert sein. Dies ist wichtig für den Kapitalbedarf und auch weil viele Banken ohne einen konkreten Sanierungsplan kein Darlehen vergeben. Im Anschluss daran sollte man mit einem Kreditrechner die Angebote genau vergleichen. Dazu gibt man die exakte Summe, die Laufzeit und den Verwendungszweck in die entsprechenden Felder ein. In aller Regel bewegt sich die Kredithöhe zwischen 10.000 und 50.000 Euro, wobei auch einige Banken bis zu 80.000 Euro bei einem Modernisierungskredit bewilligen. Die Laufzeit liegt meist zwischen 12 und 120 Monaten. Gerade für den Zinssatz ist der Kreditvergleich von großer Wichtigkeit, denn es gibt Anbieter, die mit einem Zinssatz von 2,75 % rechnen und andere wiederum mit einem Zinssatz von bis zu 10,99 %. Grundsätzlich kann aber gesagt werden, je länger die Laufzeit ist, umso höher wird der Zinssatz.
Beim Vergleich sollte man aber keinesfalls nur auf den Zinssatz achten, denn es gibt noch weitere wichtige Kriterien, die nicht außer Acht gelassen werden sollten. Dazu gehört unter anderem die Sondertilgung, die möglichst ohne Vorfälligkeitsentschädigung realisierbar sein sollte.
Hat man sich nach dem ausgiebigen Vergleich für einen der Anbieter entschieden, dann kann der Modernisierungskredit direkt online beantragt werden. Bevor es zur endgültigen Entscheidung kommt, muss der Kreditnehmer noch einige Unterlagen der Bank zukommen lassen. Dazu gehören Angaben zu finanziellen Verhältnissen und zur Art und dem Umfang der Modernisierungsmaßnahmen. Sobald die Bank den Kredit bewilligt hat, muss der Kreditnehmer den Antrag nur noch unterschreiben und erhält das Geld innerhalb weniger Tage.
Wofür kann ein Modernisierungskredit genutzt werden?
Der Gesetzgeber schreibt im BGB § 555b genau fest, für welche Maßnahmen ein Modernisierungskredit genutzt werden darf. Dazu gehören
- Arbeiten, die den Endenergieverbrauch nachhaltig senken
- Arbeiten, die den Wasserverbrauch nachhaltig senken
- Arbeiten, die den Gebrauchswert nachhaltig erhöhen
- Arbeiten, die die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern
- Arbeiten, durch die neuer Wohnraum geschaffen wird
Folgende Maßnahmen werden von den meisten Banken als Grund für den Modernisierungskredit anerkannt
- Austausch der Heizungsanlage
- Dachsanierung mit energetischer Sanierung
- Fensteraustausch
- Außendämmung der Fassade
- Badezimmersanierung
- Wintergartenanbau
- Terrassensanierung
Der Modernisierungskredit ist zweckgebunden und daher muss der Kreditnehmer der Bank gegenüber den Nachweis erbringen, für welche Arbeiten das Geld genutzt wurde. Es reicht hierbei, wenn die Rechnungen der Handwerksbetriebe eingereicht werden. Werden Arbeiten in Eigenregie ausgeführt, dann müssen Rechnungen der Materialbeschaffung eingereicht werden.
Steuerliche Besonderheiten bei der Modernisierung von Altbauten
Plant man eine Altbausanierung, dann ist mit höheren Kosten zu rechnen, als wenn eine Sanierung eines Neubaus in Angriff genommen wird. Gerade bei denkmalgeschützten Gebäuden fallen höhere Kosten an. Diesem höheren Kapitalbedarf hat der Gesetzgeber Rechnung getragen und fördert die Altbausanierung. In den ersten 8 Jahren können pro Jahr 9 % bei der Steuer geltend gemacht werden. In den folgenden vier Jahren sind es nochmals je 7 % der Sanierungskosten. Wird die Immobilie dagegen selbst genutzt, dann können 10 Jahre lang je 9 % beim Finanzamt geltend gemacht werden.
Natürlich gilt diese Regelung nur für Immobilien, die unter Denkmalschutz stehen. Wird ein normaler Altbau, also einem Baujahr vor 1925 saniert, dann sind nur lediglich 2,5 % der Anschaffungskosten pro Jahr absetzbar. Bei neueren Immobilien sogar nur 2 %.
Alternativen zum Modernisierungskredit
Auch wenn der Modernisierungskredit genau auf den Bedarf der Sanierung abgestimmt ist, kann unter Umständen eine andere Kreditart sinnvoller sein.
- Ratenkredit: Auch wenn die Zinsen für den Ratenkredit höher sind, als für den Modernisierungskredit hat man als Bauherr hier Vorteile, denn die Summe kann frei genutzt werden.
- Renovierungskredit: Diese Kreditart ähnelt dem Modernisierungskredit, darf aber nur für Instandhaltungen genutzt werden. Findet man ein günstiges Angebot, dann kann der Renovierungskredit eine Alternative darstellen.
- Baufinanzierung: Normalerweise dient die Baufinanzierung einem Bauvorhaben, kann aber auch für Sanierungsarbeiten genutzt werden. Hierbei ist der Eigenkapitalanteil relativ hoch. Die Baufinanzierung wird auch immer mit einer Grundschuld abgesichert. Dafür sind die Zinsen aber besonders niedrig.
- KfW-Kredit: Hierbei handelt es sich um die Kreditanstalt für Wiederaufbau. Die Bank befindet sich in der öffentlichen Hand. Neben dem Bau von Immobilien werden auch Sanierungsmaßnahmen nach energetischen Gesichtspunkten gefördert. Die maximale Kreditsumme beläuft sich auf 75.000 Euro. Die Laufzeit liegt zwischen 4 und 30 Jahren und der Zinssatz liegt bei 0,75 %. Bei der altersgerechten Sanierung liegt die maximale Kreditsumme bei 50.000 Euro.
Vorfinanzierungsdarlehen mit Bausparvertrag: Diese Form des Darlehens kann eine günstige Alternative zum Modernisierungskredit darstellen.
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